Fahren nach der KFZ Abmeldung – darf man das?

Denn nach der Abmeldung oder Außerbetriebsetzung eures Autos könnt Ihr an diesem Tag noch fahren. Das bedeutet Ihr könnt ohne jegliches Risiko bis nach Hause oder zum Autohaus fahren und habt trotzdem den vollen Versicherungsschutz. Das ganze haben wir uns natürlich nicht ausgedacht sondern steht im Gesetzestext §10 Abs. 4 FZV zum Nachlesen.

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